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Brücke - Ambulant Betreutes Wohnen leistet
individuelle Hilfen zu selbstbestimmtem Leben
durch erfahrene Fachkräfte in der eigenen Wohnung.
Wir bauen Brücken denn es ist normal, verschieden zu sein,
aber es ist nicht normal, ausgegrenzt zu werden!
Was ambulant betreutes Wohnen leisten kann:
- Konkrete Hilfe bei einem Auszug aus einer stationären Einrichtung
- Möglichkeit des eigenständigen Lebens in den „Eigenen Vier Wänden“ statt in einer
stationären Wohnform (die Verantwortung für die eigene Wohnung bleibt beim Klienten)
Ambulante Wohnbetreuung - ein Beitrag zu:
- mehr Selbstständigkeit
- mehr Selbstbestimmtheit
- mehr Selbstbewusstsein durch das eigenständige Leben in der eigenen Wohnung
Umfang der ambulanten Wohnbetreuung:
- Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf
- Dieser wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem behinderten Menschen ermittelt
- Die angebotene Hilfeleistung findet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - insbesondere
nach § 39 BSHG - statt
Unser Leitbild
Um seine Lebensaufgabe zu erfüllen, muss der Mensch seine Fähigkeiten möglichst eigenständig entfalten können.
Die selbstbestimmte Entwicklung und Gestaltung dieser Fähigkeiten sollte das Recht eines jeden Menschen sein.
Wir wissen das behinderte Menschen fähig sind, ihre Bedürfnisse zu artikulieren.
Gemeinsam mit ihnen arbeiten wir daran, diese Bedürfnisse in einen gesellschaftlichen
Zusammenhang zu stellen und in solidarischer Zusammenarbeit zu verwirklichen.
Wir leisten Unterstützung in allen Lebenssituationen, organisieren Hilfen und fördern die Integration behinderter Menschen.
Unser Ziel ist die gemeinsame Schaffung von Bedingungen im gewohnten Lebensumfeld, die für ein weitestgehend
selbstbestimmtes Leben des behinderten Menschen notwendig sind.
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet:
Körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der
Gemeinschaft genauso zu ermöglichen, wie es auch nichtbehinderten Menschen offen steht.
Unsere erfahrenen Fachkräfte helfen bei:
- Amts- und Behördengängen
- Korrespondenzen jeglicher Art
und arbeiten gemeinsam mit den Klienten an:
- Tagegestaltung und Kontaktfindung
- Umgang mit der Erkrankung / Behinderung
- Haushaltsführung, Selbstversorgung und Wohnungserhalt
- Beschäftigung / Arbeit
- aktiver Freizeitgestaltung
So erhält der Einzelne genau die individuelle Unterstützung und Hilfe im Alltag, die ihm
ein Höchstmaß an Eigenständigkeit und Selbstständigkeit im Leben ermöglicht.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Leistung:
- ein ärztliches / amtsärztliches Attest zur Notwendigkeit der ambulanten Wohnbetreuung
- das Hilfeangebot kann von Menschen mit Behinderungen im Sinne der §§ 39, 40 BSHG
in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Behinderungen als Folge von Suchterkrankungen)
Entscheidung über den Umfang der Leistung:
- findet beim individuellen Hilfeplangespräch, an dem
verschiedene fachkundige Personen (sog. Clearingstelle) teilnehmen, statt
- in diesem Gespräch wird sowohl grundsätzlich über die geeignete Wohnform
als auch einzelfallbezogen über den Umfang der Leistungen entschieden
- an dem Hilfeplangespräch nehmen der/die Antragsteller/in und der/die gesetzliche Betreuer/in teil
- auf Wunsch besteht hier die Möglichkeit der Hinzuziehung einer weiteren Vertrauensperson
- nach der Entscheidung in der Clearingstelle besteht für den/die Antragsteller/in
Sicherheit über die Leistung der Sozialhilfe